Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann, etwa im Fall einer an sich zum Tod führenden Erkrankung, Verletzung oder Bewusstlosigkeit. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie die ärztliche Behandlung und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Eine Patientenverfügung ist kein Testament, also keine letztwillige Verfügung, weil darin keine Verfügung für die Zeit nach Todeseintritt getroffen wird.

Falls Sie eine beachtliche Patientenverfügung errichten wollen, sollten Sie dies mit einer Ärztin/einem Arzt besprechen, um klar beschreiben zu können, warum eine bestimmte medizinische Maßnahme abgelehnt wird.

Eine Patientenverfügung kann jederzeit von Patient:innen selbst höchstpersönlich widerrufen werden. Jede Patientenverfügung kann auf Wunsch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats sowie im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwält:innen registriert werden.

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